Pressemitteilung
Innovative Fahrbahnübergänge aus Asphalt: Fünfzehn Jahre GüFA e. V.
In 2002 wurde die „Gütegemeinschaft der Hersteller von Fahrbahnübergängen aus Asphalt gemäß den ZTV-BEL-FÜ, Deutschland (GüFA) e. V.“ gegründet. An Entwicklungen auf dem Gebiet von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (FÜAS) ist die GüFA maßgeblich und initiativ beteiligt. Sie darf deshalb in diesem Jahr zufrieden auf die Ergebnisse ihrer Arbeit innerhalb der 15 Jahre ihres Bestehens zurückblicken.
Pinneberg, 09. November 2017: In den 1980er Jahren wurden in Deutschland die ersten Fahrbahnübergänge aus Asphalt eingebaut, damals unter der Bezeichnung „Bituminöse Fahrbahnübergänge“. Eine innovative deutsche Bauunternehmung
hatte sich für ein in Großbritannien entwickeltes und patentiertes System namens THORMA JOINT® interessiert, mit dem die Übergänge von Brückenbauwerken zu Fahrbahnkonstruktionen sicher und komfortabel aus Asphalt ausgebildet werden konnten.
Aufgrund von Bauwerksbewegungen durch thermische und dynamische Belastungen gehören diese Übergangsbereiche zu den sensibelsten im Verkehrswegebau.
Die Bauweise fand rasch Zustimmung und Akzeptanz bei den deutschen Baulastträgern. Ihr Erfolg spornte weitere Unternehmen dazu an, ähnliche und vergleichbare Systeme am Markt vorzustellen. Die entstandene Vielfalt und auch die damals noch
nicht sehr umfangreichen Erfahrungen mit Systemen dieser Art führten teilweise zu nicht immer ganz zufriedenstellenden oder hinreichend dauerhaften Lösungen, so dass es Zeit wurde, für eine Standardisierung und Qualitätssicherung zu sorgen.
In 1998 wurden daher die
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Fahrbahnübergängen
aus Asphalt in Belägen auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken aus Beton, ZTV-BEL-FÜ, eingeführt.
Nur vier Jahre später wurde in 2002 die GüFA gegründet.
Bereits kurz nach ihrer Gründung initiierte sie für ihre Mitgliedsfirmen regelmäßige Schulungen. Mit großem
Aufwand wurden neben der Unterweisung der Inhalte des Regelwerkes Praxisübungen durchgeführt, bei denen an
Modellen 1:1 Fahrbahnübergänge eingebaut und vor allem anschließend durch Teilausbau beprobt wurden, um die
Ergebnisse der Einbauqualität für die Beteiligten sichtbar zu machen und daraus zu lernen. Zur weiteren
Unterstützung dieser Arbeit ist ein GüFA-Güteausschuss eingerichtet, der in regelmäßigen Sitzungen Probleme
und Fragestellungen zu dieser Bauweise erörtert und zur Verifizierung von Annahmen auch Untersuchungen bei
Prüfinstituten veranlasst. Es wird auch eine internationale Zusammenarbeit gepflegt durch die Teilnahme an Kongressen im In- und Ausland, auch mit eigenen Vorträgen, sowie durch Studienreisen mit internationalem Austausch. An der Erarbeitung der
Europäischen Richtlinie ETAG* 032 war die GüFA bis zu deren Veröffentlichung in 2013 beteiligt. Schließlich nahm vor wenigen Jahren eine der Mitgliedsfirmen stellvertretend für die Bauweise erfolgreich an einem niederländischen Wettbewerb zur
Bewertung unterschiedlicher Fahrbahnübergangssysteme in Labor- und Feldversuchen teil. Die GüFA und ihre Mitgliedsfirmen waren und sind so immer an Entwicklungen auch auf internationaler Ebene beteiligt. So wurden auch Erfahrungen gesammelt mit
Fahrbahnübergängen aus Asphalt in Dimensionierungen, die über die deutschen Regelwerksvorgaben hinausgingen, sowie mit Systemen, die mit anderen Werkstoffen als Asphalt ähnliche oder gar bessere Leistungswerte zu erzielen suchten.
Nicht zuletzt auf Anregung der GüFA konstituierte sich in 2012 erneut ein FGSV-Arbeitskreis zur Überarbeitung des aktuellen deutschen Regelwerkes, das von den ZTV-BEL-FÜ inzwischen in die ZTV-ING 8.2 überführt worden war. Diese Arbeit ist so gut
wie abgeschlossen. Eine der zahlreichen Neuerungen im Regelwerk ist die Anforderung an die Personalqualifizierung. Systemzulassungen sind seit Ersteinführung des Regelwerkes bereits Standard. Sie erfolgen auf der Basis von Erstprüfungsnachweisen
sowie der Einrichtung regelmäßiger Fremdüberwachungen. Zur weiteren Verbesserung der Einbauqualität werden für das einbauende Personal künftig wiederkehrende Schulungen mit abschließenden Prüfungen verpflichtend. Diese Schulungen werden von
bauindustriellen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Zur Steuerung, Abwicklung und Überwachung dieser Fortbildungsmaßnahmen und zur Erteilung entsprechender Zertifikate wird ein Ausbildungsbeirat konstituiert, an dem die GüFA ebenfalls
maßgeblich beteiligt ist.
* European Technical Approval Guideline of Expansion Joints for Road Bridges = Europäische Technische Zulassungsrichtlinie für Fahrbahnübergänge an Straßenbrücken
Über die GüFA:
Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die Qualität von Fahrbahnübergängen aus Asphalt sicherzustellen und die
Anwendung der Bauweise zu fördern. Hierzu gehört die Betreuung, Beratung, Förderung und Vertretung der
Mitglieder in allen fachtechnischen Belangen. Die GüFA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber
allen zuständigen Behörden, Institutionen, Forschungsgremien, Verbänden und Vereinigungen sowie gegenüber
privaten Auftraggebern. Außerdem informiert sie Interessenten mit dem Ziel, die höchstmögliche Qualität von
Fahrbahnübergängen aus Asphalt und dabei die größtmögliche Sicherheit für das ausführende Personal und die
Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
Der Hauptsitz der GüFA befindet sich in Pinneberg. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Homepage.
Die Pressemitteilung steht Ihnen auch als Download zur Verfügung: Download
Pressekontakt:
GüFA e. V.
Tondernstraße 70
25421 Pinneberg
Telefon: 04101 / 70 05 42
Fax: 04101 / 70 05 60
E-Mail: info@guefa-deutschland.de